Buchhaltung
Eigenes Konto — Vermögensverwaltung
Dies ist ein eigenes Konto in der Sphäre Vermögensverwaltung — der zweiten der vier §64-AO-Sphären.
#Was gehört in die Vermögensverwaltung?
- Pacht (sowohl Einnahme von Mitgliedern als auch Aufwand an Stadt)
- Wasser-, Strom-, Müll-Umlagen und -Bezugskosten
- Vermietung des Vereinsheims an Mitglieder (nicht: an Externe!)
- Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die direkt mit den vermieteten oder verpachteten Flächen zusammenhängen
- Zinseinnahmen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten
#Steuerliche Behandlung
Vermögensverwaltung ist wie der ideelle Bereich steuerfrei. Allerdings wird sie in der EÜR getrennt ausgewiesen, weil sie sich vom unmittelbaren Vereinszweck unterscheidet.
#Abgrenzung WGB
Sobald Sie aktiv mit einem Dritten Geschäfte machen (Bewirtung an Nicht-Mitglieder, Verkauf), schlägt Vermögensverwaltung in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (WGB) um. Dann gilt die 45.000-€-Grenze (§64 Abs. 3 AO).