Buchhaltung

Eigenes Konto — Vermögensverwaltung

Dies ist ein eigenes Konto in der Sphäre Vermögensverwaltung — der zweiten der vier §64-AO-Sphären.

#Was gehört in die Vermögensverwaltung?

  • Pacht (sowohl Einnahme von Mitgliedern als auch Aufwand an Stadt)
  • Wasser-, Strom-, Müll-Umlagen und -Bezugskosten
  • Vermietung des Vereinsheims an Mitglieder (nicht: an Externe!)
  • Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die direkt mit den vermieteten oder verpachteten Flächen zusammenhängen
  • Zinseinnahmen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten

#Steuerliche Behandlung

Vermögensverwaltung ist wie der ideelle Bereich steuerfrei. Allerdings wird sie in der EÜR getrennt ausgewiesen, weil sie sich vom unmittelbaren Vereinszweck unterscheidet.

#Abgrenzung WGB

Sobald Sie aktiv mit einem Dritten Geschäfte machen (Bewirtung an Nicht-Mitglieder, Verkauf), schlägt Vermögensverwaltung in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (WGB) um. Dann gilt die 45.000-€-Grenze (§64 Abs. 3 AO).