Buchhaltung

§64 AO Vier-Sphären-Übersicht

Die Vier-Sphären-Übersicht ordnet jede Einnahme einer der vier §64-AO-Sphären zu und zeigt die Brutto-Einnahmen-Summe pro Sphäre.

#Die vier Sphären in zwei Sätzen

  • Ideeller Bereich — alles, was der satzungsmäßige Vereinszweck unmittelbar bringt (Mitgliedsbeiträge, Spenden).
  • Vermögensverwaltung — Erträge aus der Nutzung des Vereinsvermögens (Pacht, Zinsen).
  • Zweckbetrieb — wirtschaftliche Tätigkeit, die unmittelbar dem Zweck dient (z. B. Verkauf von Setzlingen einer Lehrgartenfläche).
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb — alle anderen wirtschaftlichen Aktivitäten (Festwirtschaft, Vermietung Vereinsheim an Externe).

#Wofür dient der Bericht?

Maßgeblich für die Besteuerung ist allein der Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Übersteigen seine Brutto-Einnahmen 45.000 € pro Jahr (Besteuerungsgrenze §64 Abs. 3 AO), wird der Verein körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Der Bericht zeigt schon während des Jahres, ob das droht.

#Bedienung

  1. Zeitraum wählen — standardmäßig das laufende Geschäftsjahr.
  2. Pro Ertragskonto erscheint eine Zeile; der Betrag steht in der Spalte der jeweiligen Sphäre.
  3. Unten stehen die Summen pro Sphäre.

#Warnung „Besteuerungsgrenze überschritten"

Liegt die WGB-Summe über 45.000 €, erscheint oben ein roter Hinweis. Sobald überhaupt etwas im WGB gebucht ist, erscheint ein gelber Hinweis — als Erinnerung daran, dass die Grenze beobachtet werden muss. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.