Buchhaltung
EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die Standard-Auswertung der Vereinsbuchhaltung. Sie summiert pro Ertragskonto die Haben-Buchungen (Einnahmen) und pro Aufwandskonto die Soll-Buchungen (Ausgaben).
#Rechtlicher Rahmen
Nach §4 Abs. 3 EStG dürfen die meisten Vereine ihren Gewinn per EÜR ermitteln, solange die Bilanzpflicht-Schwellen aus §141 AO (Umsatz ≥ 800.000 € oder Gewinn ≥ 80.000 €) nicht überschritten werden. Für nahezu alle Kleingartenvereine ist die EÜR die richtige Form.
#Wer braucht das?
- Kassenwart, um den finanziellen Stand zu kennen.
- Mitgliederversammlung, als Grundlage für die Entlastung des Vorstands.
- Finanzamt, wenn eine Steuererklärung abzugeben ist.
#Bedienung
- Zeitraum — standardmäßig das laufende Geschäftsjahr.
- Die linke Spalte zeigt alle Einnahmen (Ertragskonten), die rechte Spalte alle Ausgaben (Aufwandskonten).
- Stornobuchungen heben sich automatisch auf — der Storno bucht mit getauschten Seiten gegen die Originalbuchung.
- Unten steht der Überschuss (oder Fehlbetrag, wenn negativ).
#Export
PDF für die Mitgliederversammlung; Excel für die Steuerberater-Übergabe oder eigene Analysen.