Datenschutz

Datenkopie (Art. 15 + 20)

Die Datenkopie erfüllt zwei Rechte gleichzeitig: das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Mitglieder bekommen ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format (JSON) und in einer für Menschen lesbaren Form (PDF) – beides in einer ZIP-Datei.

#Schritt für Schritt – als Mitglied

  1. Im Portal auf Datenschutz klicken.
  2. Auf „Datenkopie anfordern" klicken.
  3. Im Hintergrund wird ein DSGVO-Ticket angelegt und der Export erzeugt. Das dauert üblicherweise wenige Sekunden bis maximal eine Minute.
  4. Wenn der Export fertig ist, erscheint ein Download-Link auf der gleichen Seite. Der Link bleibt sieben Tage gültig und wird anschließend gelöscht.

#Was ist enthalten?

  • Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kommunikation)
  • Bankverbindung (sofern gespeichert)
  • Mitgliedschaft und Vereinsfunktionen
  • Parzellenzuordnung und Pachthistorie
  • Wasser-, Müll- und Arbeitsstunden-Einträge
  • Rechnungen und Zahlungen
  • Einwilligungen (mit Zeitstempel und Textversion)
  • Verlauf der Änderungen Ihrer Stammdaten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
  • E-Mail-Versandprotokoll (an Sie gesendete Nachrichten)

#Format

  • data.json – maschinenlesbar, ein Objekt pro Datensatz
  • dossier.pdf – ein druckfertiges PDF mit denselben Daten in tabellarischer Form
  • Anhänge (sofern vorhanden): Dokumente aus „Meine Dokumente"

#Für Vorstände

Verläuft eine Anfrage über das DSGVO-Ticket, kann der Vorstand den Export direkt aus dem Ticket auslösen oder herunterladen und manuell verschicken (z. B. per Post für ehemalige Mitglieder).