Buchhaltung

Stornobuchung – Fehler korrigieren ohne Spuren zu verwischen

Eine einmal gebuchte Buchung darf nach GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Wenn Sie merken, dass ein Eintrag falsch ist, korrigieren Sie ihn per Stornobuchung.

#Was passiert technisch?

Wenn Sie im Kassenbuch auf Stornobuchung klicken, legt die App drei Einträge an (das „Storno-Triplett"):

  1. Original — bleibt unverändert sichtbar, bekommt aber den Vermerk „Storniert am …".
  2. Stornobuchung — eine gegenläufige Buchung mit getauschtem Soll/Haben und Buchungstext „Storno: …".
  3. (Optional) Neue korrigierte Buchung — wenn Sie im Storno-Flyout den Haken bei „Zusätzlich neue, korrigierte Buchung anlegen" setzen, öffnet sich ein zweites Formular für die richtige Buchung.

Damit ist der Verlauf nachvollziehbar: jede Kassenprüferin und jeder Steuerberater sieht, was ursprünglich gebucht war, wann es storniert wurde, und was die korrekte Buchung ist.

#Wann storniere ich?

  • Falsches Konto gewählt (z. B. Mitgliedsbeitrag auf Spenden gebucht) → Storno mit Korrektur
  • Falscher Betrag → Storno mit Korrektur
  • Doppelt gebucht (z. B. Bankimport hat dieselbe Zahlung zweimal angelegt) → einfacher Storno ohne neue Buchung
  • Belegdatum falsch erfasst → Storno mit Korrektur

#Wann besser nicht stornieren?

  • Bei reinen Tippfehlern im Buchungstext ohne Auswirkung auf Beträge oder Konten — fragen Sie Ihre Kassenprüfung, ob ein Storno hier verhältnismäßig ist. In der Praxis akzeptiert die Prüfung eine Notiz im Anhang.

#Storno-Buchungstext — Pflichtfeld „Grund"

Das Feld Grund ist Pflicht. Schreiben Sie kurz, warum storniert wird („falsches Konto, sollte 3100 statt 3300 sein"). Der Grund wird in den Buchungstext der Storno-Zeile übernommen und ist später lückenlos sichtbar.

#Belege bleiben am Original

Der Beleg, den Sie an die ursprüngliche Buchung gehängt hatten, bleibt erhalten — er wird nicht an die Stornozeile umgehängt. Bei der neuen korrigierten Buchung können (und sollten) Sie denselben Beleg erneut anhängen oder einen neuen.