Datenschutz
Verarbeitungsverzeichnis (VVT, Art. 30)
Jeder Verantwortliche – auch ein kleiner Verein – muss ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen (Art. 30 DSGVO). Die Mitgliederverwaltung legt für jeden Verein ein vorgefertigtes Verzeichnis an, das die typischen Verarbeitungstätigkeiten eines Kleingartenvereins abbildet, und stellt CRUD-Funktionen für Anpassungen bereit.
#Voreingestellte Aktivitäten
Beim ersten Aufruf der Seite Datenschutz → Verarbeitungsverzeichnis werden je nach aktiven Funktions-Schaltern automatisch Einträge angelegt, z. B.:
- Mitgliederverwaltung (Stammdaten, Vertragsdaten)
- Pacht- und Beitragsabrechnung
- Wasserzählerstände & Wasserabrechnung (nur wenn Wasser-Modul aktiv)
- Müllabrechnung (nur wenn Müll-Modul aktiv)
- Arbeitsstunden-Erfassung (nur wenn aktiv)
- Mahnwesen
- Sprechstunden-Protokolle
- Begehungen (nur wenn Begehungen-Modul aktiv)
- E-Mail-Versand & Benachrichtigungen
- Mitgliederportal-Authentifizierung
Pro Eintrag werden alle nach Art. 30 erforderlichen Felder vorausgefüllt: Zweck, Kategorien betroffener Personen, Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger, Aufbewahrungsfristen, technische und organisatorische Maßnahmen.
#Bearbeiten
- Hinzufügen – z. B. eine vereinsspezifische Tätigkeit wie „Veranstaltungs-Anmeldung".
- Bearbeiten – falls Felder präziser oder vereinsspezifisch formuliert werden sollen.
- Deaktivieren – wenn eine Tätigkeit für diesen Verein nicht zutrifft.
#Export
- PDF: druckfertig (z. B. für die Vorlage bei einer Datenschutz-Aufsicht).
- CSV: maschinenlesbar (z. B. für die Übergabe an einen externen DSB).
Beide Exporte enthalten den Stand zum Export-Zeitpunkt und das Vereins-Logo.