Buchhaltung
Aufwandsspende — automatische Buchung
Eine Aufwandsspende entsteht, wenn ein Mitglied dem Verein gegenüber auf die Erstattung eigener Auslagen (Fahrtkosten, Materialkosten, Telefonkosten) schriftlich verzichtet. Steuerlich gilt das wie eine Geldspende — bilanziell muss aber dokumentiert sein, dass ein Erstattungsanspruch bestand und der Spender darauf verzichtet hat.
#Auslöser
DonationReceiptmit KategorieAufwandsspendewird ausgestellt- Feature
Accountingaktiv
#Standardbuchung
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| 4900 Sonstiger Aufwand | 3320 Aufwandsspenden | Wert des Verzichts |
Auf der Soll-Seite wird der Aufwand gebucht, der dem Verein ohne den Verzicht entstanden wäre — auf der Haben-Seite die Spendeneinnahme. So bleibt die EÜR konsistent.
#Voraussetzungen (sehr streng)
Eine Aufwandsspende ist nur bescheinigungsfähig, wenn:
- ein Erstattungsanspruch des Spenders vorab schriftlich (z. B. Satzung, Vorstandsbeschluss) eingeräumt wurde,
- der Anspruch vor der Tätigkeit dokumentiert war (nicht rückwirkend),
- der Verein ernsthaft erstattungsfähig ist (nicht permanent zahlungsunfähig),
- der Verzicht nachträglich und schriftlich erklärt wurde,
- der Verzicht zeitnah (in der Regel innerhalb von 3 Monaten) erklärt wurde.
Das Finanzamt prüft Aufwandsspenden regelmäßig kritisch. Im Zweifel: Steuerberater einbinden.
#Mehrwertsteuer
Da bei einer Aufwandsspende kein Geld fließt, fällt keine Umsatzsteuer an — auch wenn der Verzichtsgegenstand (z. B. Materialkauf) ursprünglich USt enthielt.