Datenschutz

Datenschutz – Überblick

Die Mitgliederverwaltung ist so gebaut, dass jedes Recht der DSGVO ein Knopf im System ist – nicht nur ein Versprechen auf der Datenschutzerklärung. Diese Sektion beschreibt, wie das in der Praxis aussieht: was Mitglieder selbst können, was der Vorstand verwaltet, und welche operativen Pflichten der Anbieter erfüllt.

Schnellzugang

Die Konzepte hier folgen den Vorgaben der DSGVO. Konkrete Aufbewahrungsfristen und Anonymisierungsentscheidungen bleiben in der Verantwortung des jeweiligen Vereins (des „Verantwortlichen") und sollten mit der/dem Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt abgestimmt werden.

#Wer ist wofür zuständig?

Rolle Wer Was bedeutet das für die App?
Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7) Der Verein Trägt die rechtliche Pflicht, Anfragen innerhalb von einem Monat zu beantworten. Nutzt die Selbstbedienungs-Werkzeuge in der App.
Auftragsverarbeiter (Art. 28) Der Anbieter (SaaS) Stellt Werkzeuge, technische Maßnahmen und Prozesse bereit. AV-Vertrag liegt vor.

Mitglieder sprechen nicht direkt mit dem Anbieter, sondern mit ihrem Verein. Deshalb ist das Mitgliederportal die wichtigste Selbstbedienungs-Oberfläche.

#Inhalt dieser Sektion

#Für Mitglieder

#Für Vorstände & DSBs

#Transparenz

#Für Anbieter / Super-Admin