Datenschutz
Aufbewahrungsfristen & Anonymisierungs-Automatik
Aus Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO folgt der Grundsatz „Speicherbegrenzung": Daten dürfen nur so lange identifizierend gespeichert werden, wie sie tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig schreiben HGB und AO bestimmte Mindestaufbewahrungsfristen vor. Die Mitgliederverwaltung löst diesen Konflikt mit einer nächtlichen Anonymisierungs-Automatik: nach Ablauf der Frist werden identifizierende Felder gelöscht, der Datensatz selbst bleibt für die noch laufende Aufbewahrung erhalten.
#Standardwerte
Diese Werte sind die voreingestellten Defaults. Vor produktivem Einsatz mit dem/der DSB oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt prüfen lassen.
| Datentyp | Standard | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mitgliedsstammdaten (allgemein) | 3 Jahre nach no_member_since |
DSGVO – berechtigtes Interesse, Verjährung |
| Rechnungsbezogene Daten | 10 Jahre nach Erstellung | § 147 AO, § 257 HGB |
| Korrespondenz / E-Mail-Protokoll | 24 Monate | Berechtigtes Interesse + Datensparsamkeit |
| Geprüfte Begehungs-PDFs / Mahnungen | 6 Jahre | Vertragsdurchsetzung |
| Zugriffs- / Audit-Protokoll | 6 Jahre | Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO – Speicherbegrenzung |
#Wann sollte ich die Defaults ändern?
Die Standardwerte passen für die meisten Vereine. Es gibt aber zwei häufige Konstellationen, in denen sie justiert werden sollten:
- Verein hat noch Papierakten — wenn parallel zur App eine Papierablage geführt wird, die nicht in dieser App liegt, kann eine kürzere digitale Frist sinnvoll sein: das Papier bleibt das führende Original, die App-Daten werden früher anonymisiert. Mit dem/der DSB abstimmen.
- Zusätzliche Versicherungs- oder Pachtvertrags-Pflichten — manche Pachtverträge oder Vereinshaftpflicht-Policen verlangen eine Aufbewahrung bestimmter Daten über 10 Jahre hinaus. In diesem Fall die rechnungsbezogene Frist erhöhen, nicht die allgemeine Mitglieds-Frist.
In beiden Fällen: erst Trockenlauf, dann die Änderung in der nächsten Vorstandssitzung kurz protokollieren.
#Wo einstellen?
In den Vereinseinstellungen unter Datenschutz → Aufbewahrung:
- Schalter „Automatik aktiviert" (Standard: ein)
- Pro Datentyp ein Eingabefeld in Monaten / Jahren
- Trockenlauf-Knopf: zeigt, was der nächste reale Lauf machen würde, ohne Daten zu verändern
- Tabelle der letzten 10 tatsächlichen Läufe mit Anzahl der angefassten Datensätze
#Was passiert nachts?
Der Cron-Job dsgvo:enforce-retention läuft jede Nacht um 03:17 Uhr.
- Pro Verein wird geprüft, welche Datensätze die jeweilige Frist überschritten haben.
- Pro Verein und Lauf werden maximal 50 Mitglieder anonymisiert (Schutz vor Massenanonymisierung bei einem Bug).
- Zusätzlich werden vorbereitende Aufräumarbeiten erledigt (alte E-Mail-Logs, abgelaufene Datenkopie-Links, alte Datenschutzerklärung-Entwürfe).
- Das Ergebnis landet als Benachrichtigung im Bell-Widget des Vorstands.
Bei Fehlern (z. B. ein Datensatz lässt sich aus technischem Grund nicht anonymisieren) wird der gesamte Lauf für diesen Verein abgebrochen und der Anbieter automatisch informiert.
#Zugriffsprotokoll: universelle nächtliche Bereinigung
Das Zugriffsprotokoll hält fest, wer wann welche Mitgliederdaten eingesehen hat (Detailansicht, Listen-Export, Datenkopie-Download). Da bereits das Ansehen von Daten protokolliert wird, wächst dieses Protokoll bei jedem Verein stetig – unabhängig davon, ob der Verein das Datenschutz-Paket gebucht hat.
Damit die Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) für jeden Verein gilt, läuft dafür ein eigener Cron-Job dsgvo:prune-audit-logs jede Nacht um 03:47 Uhr – direkt im Anschluss an die Anonymisierungs-Automatik:
- Für jeden (nicht gekündigten) Verein werden Protokoll-Einträge gelöscht, die älter als das eingestellte Aufbewahrungsfenster sind (Standard 6 Jahre, einstellbar unter Datenschutz → Aufbewahrung → „Audit-Protokoll (Jahre)").
- Die Löschung erfolgt schonend in Blöcken, ohne die Datenbank zu belasten.
- Jeder Verein wird ausschließlich für seine eigenen Daten bereinigt.
Zwei Punkte sind bewusst so gewählt:
- Diese Bereinigung ist eine gesetzliche Untergrenze und lässt sich nicht abschalten. Der Schalter „Automatik aktiviert" steuert die Mitglieder-Anonymisierung; das Kürzen des Zugriffsprotokolls läuft auch dann, wenn die Automatik aus ist. Über das Feld „Audit-Protokoll (Jahre)" kann das Fenster jedoch verlängert werden.
- Protokoll-Einträge zu bereits anonymisierten Mitgliedern werden nie gelöscht – sie bleiben als Nachweis der Anonymisierung erhalten.
#Manuelle Aktionen
- Trockenlauf jetzt – zeigt den geplanten Eingriff sofort.
- Lauf jetzt erzwingen – Anbieter-Funktion auf der Super-Admin-Seite.
- Automatik abschalten – verhindert das nächtliche Eingreifen, ohne die Konfiguration zu verlieren.
#Was wird nicht angefasst?
- Audit-Log-Einträge zu bereits anonymisierten Mitgliedern bleiben als Beweismittel erhalten.
- Inspektionsfotos und Sprechstunden-Protokolle werden nicht automatisch anonymisiert (siehe Löschung).