Datenschutz
Löschung (Art. 17)
Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ist nicht absolut: Wenn der Verein gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Daten weiter aufzubewahren – z. B. Rechnungen nach § 147 AO für zehn Jahre – darf er sie nicht einfach unwiderruflich entfernen. Die Mitgliederverwaltung löst das durch Anonymisierung: identifizierende Felder werden ersetzt, technische und buchhalterische Datensätze bleiben für die Aufbewahrungsfrist bestehen.
Operative Schritte für die Bearbeitung einer Löschungs-Anfrage (inkl. Ablehnungsgründe) im Entscheidungsbaum.
#Was passiert technisch?
Wenn ein Vorstand eine Löschung ausführt:
- Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung und Geburtsdatum werden auf Null oder einen Platzhalter gesetzt.
- Der technische Mitglieds-Datensatz bleibt erhalten (mit einer technischen ID und dem Anonymisierungs-Vermerk).
- Verknüpfte Datensätze (Rechnungen, Zahlungen, Wasserzählerstände, Arbeitsstunden) bleiben unverändert, verlieren aber den Bezug zu einer identifizierbaren Person.
- Im Audit-Log wird der Vorgang dauerhaft dokumentiert (Wer, Wann, Auf welcher Grundlage).
Damit sind sowohl Art. 17 DSGVO (effektive De-Personalisierung) als auch § 147 AO und § 257 HGB (Aufbewahrungspflichten) erfüllt.
#Voraussetzungen
- Das Mitglied muss archiviert sein (kein aktives Pacht-/Mitgliedsverhältnis mehr).
- Es darf keine Verarbeitungs-Einschränkung (Art. 18) auf dem Datensatz aktiv sein – die müsste erst aufgehoben werden.
- Aufrechte Gegen-Forderungen (offene Rechnungen, ausstehende Mahnungen) sollten dokumentiert sein.
#Manuelle vs. automatische Anonymisierung
| Auslöser | Wann |
|---|---|
| Manuell über die Mitglieder-Detailseite | Vorstand entscheidet auf eine konkrete Anfrage hin. |
| Automatisch über die nächtliche Aufbewahrungs-Automatik | Standard: drei Jahre nach Ablauf der Mitgliedschaft. Siehe Aufbewahrungsfristen. |
#Was ist mit Protokollen, Inspektionsfotos, Mitschriften?
Diese Inhalte werden nicht automatisch verändert. Wenn ein Mitglied namentlich in einem Sprechstunden-Protokoll oder einer Begehungs-Notiz auftaucht, ist es Aufgabe des Verantwortlichen (Verein), die Stelle zu prüfen und ggf. zu schwärzen. Die App stellt die Anonymisierungs-Werkzeuge, die rechtliche Einschätzung bleibt beim Verein.