Datenschutz
Einwilligungen (Art. 7)
Einwilligungen sind nach Art. 7 DSGVO nur dann gültig, wenn sie freiwillig, informiert, eindeutig und nachweisbar erteilt wurden – und genauso einfach widerruflich, wie sie erteilt wurden. Die Mitgliederverwaltung speichert deshalb für jede Einwilligung den genauen Zeitpunkt, die Version des angezeigten Textes und die Quelle (Portal, Papier, Onboarding, Migration).
#Brauche ich überhaupt eine Einwilligung?
Häufiger Irrtum: nicht alles braucht eine Einwilligung. Die DSGVO kennt sechs Rechtsgrundlagen (Art. 6 Abs. 1). Für einen Kleingartenverein sind drei davon relevant:
| Verarbeitung | Rechtsgrundlage | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|
| Mitgliederverwaltung (Stammdaten, Pacht, Beiträge) | Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b) | Nein — ohne diese Daten geht der Mitgliedsvertrag nicht. |
| Rechnungen, Buchhaltung, Pflichtmeldungen | Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) | Nein — Pflicht aus AO/HGB. |
| Wasser/Müll-Verbrauchserfassung | Vertrag bzw. berechtigtes Interesse (lit. b/f) | Nein — Teil der Mitgliedschaft. |
| Newsletter / Marketing-Mails | Einwilligung (lit. a) | Ja — frei widerruflich, dokumentiert. |
| Veröffentlichung von Fotos auf der Vereinswebsite | Einwilligung (lit. a) | Ja — pro Person und Kategorie. |
| Geburtstags-Glückwünsche an Mitglieder | Berechtigtes Interesse (lit. f) | Empfohlen, aber rechtlich umstritten. Vorsicht. |
Wenn unklar: lieber Einwilligung einholen — schadet nie, schafft Transparenz.
#Welche Einwilligungen werden erfasst?
Standardmäßig:
- Datenschutz-Kenntnisnahme (bei Annahme der Einladung) – pro veröffentlichter Version der Datenschutzerklärung.
- Newsletter / Marketing – jederzeit widerruflich.
Vereine können je nach Bedarf weitere Kategorien hinzufügen (z. B. „Veröffentlichung von Mitgliederfotos auf der Vereinswebsite“).
#Im Mitgliederportal
- Datenschutz öffnen.
- Im Abschnitt „Einwilligungen“ findet sich pro Kategorie ein Schalter mit dem zugrunde liegenden Text.
- Erteilen schreibt einen neuen Eintrag in die Einwilligungs-Historie.
- Widerrufen schreibt ebenfalls einen neuen Eintrag (die Historie ist append-only – nichts wird überschrieben oder gelöscht).
Zusätzlich gibt es auf der Datenschutz-Seite den Schalter „Newsletter und Vereinsnachrichten erhalten“. Er wirkt wie die Newsletter-Kategorie im Einwilligungs-Center: Einschalten erteilt die Newsletter-Einwilligung, Ausschalten legt einen Werbe-Widerspruch an und widerruft damit alle werblichen Einwilligungen (Newsletter und Geburtstagsliste). Schalter und Einwilligungs-Center zeigen danach denselben Stand.
#Im Admin-Bereich
Vorstände sehen pro Mitglied im DSGVO-Flyout (Zeileneintrag Datenkopie (DSGVO) in der Mitgliederliste, in der Archiv-Liste DSGVO-Aktionen) eine schreibgeschützte Liste aller Einwilligungen und Widerrufe mit Zeitstempel, Textversion und Quelle. Änderungen erfolgen nur durch das Mitglied selbst oder über den Spezialfall „Papier-Einwilligung erfassen“ (für Mitglieder ohne Portal-Zugang). Das Erfassen steht nur Benutzern zur Verfügung, die das Mitglied bearbeiten dürfen.
Hat ein Mitglied Widerspruch gegen Werbe-E-Mails eingelegt, lässt sich dieser im selben Flyout aufheben (ebenfalls nur mit Bearbeitungsrecht). Das Aufheben erteilt keine Einwilligung (Art. 7 Abs. 2 DSGVO verlangt ein ausdrückliches Opt-in des Mitglieds) und setzt deshalb auch kein Datum bei „Newsletter seit“. Liegt eine schriftliche Einwilligung vor, erfassen Sie sie als Papier-Einwilligung.
#„Newsletter seit“ in den Stammdaten
Das Datum „Newsletter seit“ (im Mitgliederportal unter Mitgliedschaft, im Admin-Flyout Mitgliedschaft bearbeiten) wird nicht mehr von Hand gepflegt. Es ergibt sich aus der Newsletter-Einwilligung:
| Vorgang | Auswirkung auf „Newsletter seit“ |
|---|---|
| Einwilligung erteilen (Einwilligungs-Center oder Portal-Schalter einschalten) | Datum der Einwilligung (heute) |
| Einwilligung erneut bestätigen (Link aus der Re-Confirmation-Mail) | Bleibt beim ursprünglichen Datum, wenn die Einwilligung noch besteht; sonst heute |
| Papier-Einwilligung erfassen (Zweck „Newsletter“) | Datum der Erfassung |
| Einwilligung widerrufen (Einwilligungs-Center oder Portal-Schalter ausschalten) | Wird geleert |
| Abmeldelink in einer Vereins-E-Mail | Wird geleert |
| Werbe-Widerspruch aufheben (Admin) | Unverändert — es wird keine Einwilligung erteilt |
Im Flyout Mitgliedschaft bearbeiten ist das Feld deshalb nur noch eine Anzeige. Wer es ändern möchte, nutzt die Einwilligungs-Verwaltung — im Admin-Bereich über „Papier-Einwilligung erfassen“ im DSGVO-Flyout.
Beim Anlegen eines Mitglieds kann „Newsletter seit“ weiterhin eingetragen werden (z. B. aus der Beitrittserklärung). Daraus entsteht automatisch eine Newsletter-Einwilligung als Bestandsfall (Übergangsregelung, siehe unten) mit genau diesem Datum.
#Einmaliger Abgleich der Bestandsdaten
Mit der Umstellung wurden die vorhandenen Daten einmalig abgeglichen, und zwar in jedem Verein und für alle Mitglieder einschließlich der archivierten. Maßgeblich war die Einwilligungs-Historie:
- Einwilligung erteilt → „Newsletter seit“ wurde auf das Datum der Einwilligung gesetzt.
- Einwilligung widerrufen → „Newsletter seit“ wurde geleert.
- Datum eingetragen, aber keine Newsletter-Einwilligung vorhanden → Für das Mitglied wurde eine Einwilligung als Bestandsfall mit diesem Datum angelegt.
Mitglieder ohne Datum und ohne Einwilligung blieben unverändert.
#Bestandsmitglieder (Newsletter)
Mitglieder, die vor Einführung der Einwilligungs-Verwaltung im Newsletter waren, gelten als grandfathered (Übergangsregelung). Vereine können optional einen Re-Confirmation-Lauf starten: Eine einmalige E-Mail bittet alle Bestandsempfänger, ihre Einwilligung erneut zu bestätigen. Wer nicht bestätigt, wird aus dem Verteiler entfernt: Die Bestands-Einwilligung wird widerrufen und „Newsletter seit“ geleert.
#Textversionierung
Jeder erteilten Einwilligung ist die Version des angezeigten Textes beigeheftet. Wenn der Verein die Datenschutzerklärung später ändert, bleiben die alten Einwilligungen mit ihrer ursprünglichen Textversion verbunden – das ist der DSGVO-Beweis, dass das Mitglied diesen konkreten Text gesehen hat.