Buchhaltung

Eigenes Konto — Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB)

Dies ist ein eigenes Konto in der Sphäre Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB) — die vierte der vier §64-AO-Sphären.

#Was gehört in den WGB?

  • Bewirtung im Vereinsheim (Verkauf von Speisen / Getränken, insbesondere an Nicht-Mitglieder)
  • Werbeeinnahmen (z. B. Sponsoring-Banner im Vereinsheim)
  • Verkauf von Vereins-Merchandise (T-Shirts, Aufkleber) im freien Verkauf
  • Vermietung des Vereinsheims an Externe (nicht-Mitglieder)

#§64 Abs. 3 AO — die 45.000-€-Grenze

Solange die gesamten Brutto-Einnahmen aller WGB-Konten unter 45.000 € im Jahr bleiben, sind sie steuerfrei. Über 45.000 € wird der Überschuss körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

Die App warnt rechtzeitig, wenn diese Grenze in Sicht kommt.

#Konsequenzen für Aufwendungen

Aufwendungen, die mit WGB-Einnahmen zusammenhängen (z. B. Wareneinkauf für die Bewirtung), gehören ebenfalls in den WGB. Saubere Trennung ist wichtig, weil nur die WGB-Aufwendungen die WGB-Einnahmen mindern.

#Risiko Gemeinnützigkeit

Wird der WGB-Bereich zu groß, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden. Steuerberater einbinden, sobald der WGB deutliche Einnahmen erzeugt.