Buchhaltung
Eigenes Konto — Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB)
Dies ist ein eigenes Konto in der Sphäre Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB) — die vierte der vier §64-AO-Sphären.
#Was gehört in den WGB?
- Bewirtung im Vereinsheim (Verkauf von Speisen / Getränken, insbesondere an Nicht-Mitglieder)
- Werbeeinnahmen (z. B. Sponsoring-Banner im Vereinsheim)
- Verkauf von Vereins-Merchandise (T-Shirts, Aufkleber) im freien Verkauf
- Vermietung des Vereinsheims an Externe (nicht-Mitglieder)
#§64 Abs. 3 AO — die 45.000-€-Grenze
Solange die gesamten Brutto-Einnahmen aller WGB-Konten unter 45.000 € im Jahr bleiben, sind sie steuerfrei. Über 45.000 € wird der Überschuss körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.
Die App warnt rechtzeitig, wenn diese Grenze in Sicht kommt.
#Konsequenzen für Aufwendungen
Aufwendungen, die mit WGB-Einnahmen zusammenhängen (z. B. Wareneinkauf für die Bewirtung), gehören ebenfalls in den WGB. Saubere Trennung ist wichtig, weil nur die WGB-Aufwendungen die WGB-Einnahmen mindern.
#Risiko Gemeinnützigkeit
Wird der WGB-Bereich zu groß, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden. Steuerberater einbinden, sobald der WGB deutliche Einnahmen erzeugt.