Spendenquittungen

Welche Kategorien sind spendenbescheinigungs­fähig?

Kurzfassung für Kleingartenvereine: Echte Geld- und Sachspenden sind spendenbescheinigungs­fähig. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Pacht, Wasser, Müll, Arbeitsstunden, Strafzahlungen und Mahngebühren sind es nicht. Aufwandsspenden (Verzicht auf Auslagenersatz) werden direkt im PDF-Muster über die „Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen"-Markierung abgebildet.

#Worauf das beruht

Maßgeblich sind zwei Vorschriften:

  • § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG — Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind grundsätzlich abziehbar.
  • § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStGAber: Mitgliedsbeiträge sind ausgeschlossen, wenn der Verein Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO fördert. Dort ist die Kleingärtnerei ausdrücklich namentlich genannt.

Ergebnis: Für einen anerkannt gemeinnützigen Kleingartenverein darf nach geltendem Recht für Mitgliedsbeiträge nie eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Echte Geldspenden sind hingegen ohne Einschränkung absetzbar.

#Was die Anwendung daraus macht

Die Anwendung sperrt das Setzen des Hakens „spendenbescheinigungs­fähig" auf Zahlungs­kategorien, deren Slug klar in eine der gesetzlichen Kategorien fällt:

Erkannter Slug-Anfang Verhalten Begründung
spende*, zuwendung* Erzwungen aktiv Echte Geldspende — § 10b EStG
pacht*, wasser*, mull*, muell*, arbeitsstunde*, strafzahlung*, strafe*, mahngebuehr*, mahnung*, rechnung*, invoice*, aufnahmegebuehr*, umlage* Erzwungen inaktiv Gegenleistung für eine konkrete Leistung — keine Zuwendung
mitgliedsbeitrag*, mitglied*, beitrag* Erzwungen inaktiv § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG iVm § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO (Kleingärtnerei)
Alles andere Frei wählbar Standard-Default ist „aus", die Vereinsleitung entscheidet

Die Sperre wirkt doppelt: einmal in der Kategorie-Verwaltung (Checkbox ist deaktiviert) und einmal serverseitig in der Speicher­logik — auch ein direkter API-Aufruf kann eine erzwungene Regel nicht umgehen.

Der Slug einer Kategorie wird beim Anlegen aus dem Namen erzeugt und kann nachträglich angepasst werden. Wird eine Kategorie umbenannt (z. B. „Pacht 2026" → „Spende Pacht-Verzicht"), greift sofort die neue Regel.

#Aufwandsspenden / Verzicht auf Erstattung

Der häufigste Sonderfall im Vereins­alltag: Ein Vorstandsmitglied verzichtet schriftlich auf den Ersatz von tatsächlich entstandenen Auslagen (Tank­quittungen, Materialeinkäufe, …). Wenn der Verzicht vorher schriftlich vereinbart und nachweisbar dokumentiert ist, gilt dieser Verzicht steuerlich als Geldspende — und im amtlichen PDF-Muster wird das über die Checkbox „Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen — Ja/Nein" abgebildet.

Eine eigene Zahlungs­kategorie hierfür ist nicht erforderlich. Erfassen Sie den Vorgang als reguläre Zahlung in einer spendenfähigen Kategorie (z. B. „Spende Aufwandsverzicht") — der Eintrag im PDF folgt automatisch.

#Freistellungsbescheid darf nicht zu alt sein

Nach § 63 Abs. 5 AO wird eine Bescheinigung steuerlich nicht anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (bzw. die § 60a-AO-Feststellung länger als 3 Jahre). Pflegen Sie das Feld „Datum letzter Freistellungsbescheid" in den Vereins­einstellungen aktuell — andernfalls sind ausgestellte Bescheinigungen für die Spender:in wertlos.

#Vereinfachter Spendennachweis bis 300 €

Bei Spenden bis 300 € reicht für die Spender:in ein Bareinzahlungs- oder Kontoauszug — eine formale Zuwendungsbestätigung ist gesetzlich nicht erforderlich (§ 50 Abs. 4 EStDV). Die Anwendung stellt aktuell trotzdem für jeden Betrag das vollständige amtliche Muster aus, was rechtlich unschädlich ist und in der Praxis bevorzugt wird.

#Quellen zum Nachschlagen

Haftungshinweis: Diese Hilfe­seite gibt den Stand der Anwendung und das geltende Steuerrecht bestmöglich wieder, ersetzt aber keine Steuer­beratung. Im Zweifel wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater.