Spendenquittungen
Nummerierung und PDF-Format
#Beleg-Nummerierung
Jede Quittung trägt eine vereinsinterne, fortlaufende Belegnummer. Die Nummer wird beim Anlegen atomar vergeben (auch bei mehreren parallel ablaufenden Sammelläufen sind keine Doppel- oder Lückennummern möglich) und ist innerhalb eines Vereins und Kalenderjahres eindeutig.
Format auf der Bescheinigung: {Jahr}-{Nummer} mit vierstelliger Nummer, z. B. 2026-0042.
Jahres-Reset: Die Nummerierung beginnt mit jedem Kalenderjahr neu bei 0001 — das entspricht der gängigen Praxis bei steuerbegünstigten Vereinen.
#PDF-Format
Das ausgestellte PDF folgt dem aktuellen amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG (BMF-Schreiben vom 7. November 2013 in der Fassung 2024). Es enthält:
- Kopf mit Vereinslogo und Belegnummer
- Adresse des Vereins als Ausstellender
- Adresse und Name der Spender:in (Snapshot zum Zeitpunkt der Erstellung)
- Betrag in Ziffern und in Worten
- Datum der Zuwendung
- Verzicht auf Aufwendungsersatz: Ja/Nein
- Hinweis auf den Freistellungsbescheid (Steuernummer + Datum)
- Bestätigung der zweckgebundenen Verwendung
- Ort, Datum, Unterschrift des Unterzeichnenden Vorstands
- Hinweistext nach § 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG
Bei Mitgliedsbeiträgen (sofern für nicht-Kleingarten-Vereine zulässig — siehe Eligibility-Regeln) wird zusätzlich der gesetzliche Hinweis ergänzt, dass es sich nicht um einen nach § 10b Abs. 1 EStG ausgeschlossenen Mitgliedsbeitrag handelt.
#Mitgliederportal
Mitglieder, denen eine Bescheinigung ausgestellt wurde, sehen das PDF direkt im Bereich Meine Dokumente ihres Portalzugangs. Eine separate Aktion ist nicht erforderlich.
#Aufbewahrungsfrist
Quittungen sind Steuerunterlagen und unterliegen den allgemeinen Aufbewahrungsfristen nach AO und HGB. Die Anwendung führt deshalb keine Hart-Löschung durch — auch archivierte Bescheinigungen bleiben in der Datenbank und im Dateispeicher erhalten und können jederzeit über den Archiv-Tab wiederhergestellt werden.